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Artikel 4 - Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (VaterKlG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Kostenordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 KostO § 94

In § 94 Abs. 1 Nr. 7 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „für Verfahren über" die Wörter „die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung einschließlich der Anordnung der Duldung einer Probeentnahme nach § 1598a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, für Verfahren über die Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder die Aushändigung einer Abschrift nach § 1598a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie für Verfahren über" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VaterKlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VaterKlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 1 GEigDuVeG Änderung der Kostenordnung
... 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 441), wird wie folgt geändert: 1. ...