Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 141 Abs. 11 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG§ 141Abs.11Bek k.a.Abk.)

B. v. 20.03.2008 BGBl. I S. 484 (Nr. 11); Geltung ab 01.10.2007
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Oktober 2007 AMVV AMG § 141

Nach § 141 Abs. 11 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) wird bekannt gemacht, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1427) nach ihrem Artikel 2 Abs. 1 als die in § 141 Abs. 11 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes bezeichnete Rechtsverordnung am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist.



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