Anlage 2 - Satellitendatensicherheitsverordnung (SatDSiV)

V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 508 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 278
Geltung ab 05.04.2008; FNA: 700-6-1 Wirtschaftsverwaltung
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2) Gebietspositivliste


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Antarktischer Kontinent und angrenzende Meere (alle Gebiete südlich von -60° geographischer Breite)

Nordpolarer Teil der Arktis (alle Gebiete nördlich von 84° geographischer Breite)

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Zitierungen von Anlage 2 SatDSiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SatDSiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SatDSiV Sensitive Anfragen
... in Anlage 1 aufgeführt ist, oder 2. das dargestellte Zielgebiet nicht in Anlage 2 aufgeführt ist, die Daten in mindestens einer Raumrichtung eine geometrische Auflösung ...
Anlage 2 SatDSiV (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2) Gebietspositivliste


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