§ 6 - Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)

V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 645 (Nr. 13)
Geltung ab 11.04.2008; FNA: 26-7-3 Ausländerrecht
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§ 6


§ 6 ändert mWv. 11. April 2008 AsylZBV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung vom 4. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2852), zuletzt geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2008.



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