Das Bundesministerium des Innern erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Musterlehrpläne für die Ausbildungen nach §
3 Abs. 3 und §
8 sowie Formulare für die Ausbilderzulassung nach §
2 Abs. 2, die Bestätigung der bestandenen Theorieprüfung nach §
19 Abs. 2, die Schulungsbescheinigung nach §
20 Abs. 1 und die Ausstellung von Befähigungszeugnissen nach §
20 Abs. 2. Diese Formulare sind zu verwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147