§
1 Abs. 2 Nr. 2 der
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung vom
23. Mai 2007 (BGBl. I S. 947) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Wörter Personal- und Warenkontrollen" werden durch die Wörter Personal- und Warenkontrollen oder Frachtkontrollen" ersetzt.
- 2.
- Die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" wird durch die Angabe § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840