Artikel 3a - Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung (GasNZVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. April 2008 StromNEV § 18

§ 18 Abs. 2 Satz 4 der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Vor dem Wort „Bezugslast" wird das Wort „maximalen" sowie nach dem Wort „Bezugslast" werden die Wörter „dieses Jahres" eingefügt.

2.
Die Wörter „im Zeitpunkt der zeitgleichen Jahreshöchstlast" werden gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3a Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a GasNZVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasNZVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006
Artikel 2 EVMessZV Änderung anderer Rechtsverordnungen
... vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), zuletzt geändert durch Artikel 3a der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693), wird wie folgt geändert: 1. ...


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