Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (2. UmwRSeeSÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 698 (Nr. 14); Geltung ab 12.04.2008
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten Artikel 3 und 4 der 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung vom 15. Dezember 2004 (BGBl. 2004 II S. 1667), die durch Artikel 5 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung vom 18. Juni 2007 (BGBl. I S. 1177) geändert worden ist, außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. April 2008.



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