- 1.
- In § 61 werden die Wörter „auf Grund der" durch die Wörter „auf Grund einer auf Grund des § 9 Abs. 2 des Fleischgesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder der" ersetzt.
- 2.
- In § 93 Abs. 2 Nr. 4 werden die Wörter „die für die nach § 4 der Vierten Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz zuständigen Landesbehörden" durch die Wörter „die für die Preismeldung für Schlachtkörper nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 des Fleischgesetzes oder nach § 4 der Vierten Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz zuständigen Landesbehörden" ersetzt.
B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438