§ 2 Begriffsbestimmung
Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrads, den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist.
Frühere Fassungen von § 2 UnifV
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BwEinsatzBerStG Änderung der Uniformverordnung ... § 2 der Uniformverordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 778) wird wie folgt gefasst: „§ 2 ... Uniformverordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 778) wird wie folgt gefasst: „ § 2 Begriffsbestimmung Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ...
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