§
5 der
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (BGBl. I S. 730), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3098) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe § 51 Abs. 1a, 2 und 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe § 58 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- 2.
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Wer eine in Satz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, ist nach § 58 Abs. 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches strafbar."
- 3.
- Satz 3 wird aufgehoben.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740