Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaues für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin
(240-5)
Das Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaues für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-5, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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