Artikel 3 - Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes (BMFRuMünzGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715 (Nr. 18); Geltung ab 17.05.2008, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 3 Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung von Artikel 19 des Haushaltssicherungsgesetzes



(251-6-1)

Die Erste Verordnung zur Durchführung von Artikel 19 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 22. März 1966 (BGBl. I S. 186), geändert durch § 1 der Verordnung vom 7. März 1967 (BGBl. I S. 277), wird aufgehoben.



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