Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
(600-2)
Der Zweite und der Dritte Teil sowie § 108 des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 600-2, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
Zitat in folgenden NormenGesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
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