Artikel 21 Aufhebung des Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet
(613-1-9)
Das Gesetz über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 280) wird aufgehoben.
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