Artikel 22 - Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes (BMFRuMünzGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715 (Nr. 18); Geltung ab 17.05.2008, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 22 Aufhebung des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)


Artikel 22 ändert mWv. 17. Mai 2008 VerplombG

(613-6-5)

Das Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 23. Juni 1972 (BGBl. I S. 985), geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1537), wird aufgehoben.



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