Zitate in ÄnderungsvorschriftenFreiwilligen-Teilzeitgesetz
G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
Artikel 1 FDTzErwG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ... nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." 5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Urlaub (1) Freiwillige haben Anspruch ... 5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „ § 13a Urlaub (1) Freiwillige haben Anspruch auf Erholungsurlaub. (2) Bei ...
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