Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des
Wehrsoldgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung unter Berücksichtigung der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes eintretenden Änderungen im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718