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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.08.2009 aufgehoben

I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)

A. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 990 (Nr. 22); aufgehoben durch II. A. v. 12.08.2009 BGBl. I S. 2863
Geltung ab 10.06.2008; FNA: 2030-11-48-8 Beamte
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I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,

b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-
den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,

-
der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,

-
den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter und

-
den Vorsteherinnen und Vorstehern der Zollfahndungsämter

jeweils für ihren Geschäftsbereich.