Artikel 7 - Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (ErfHonVNG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Artikel 3 Nr. 3 und Artikel 6 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2008 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juni 2008.



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