Eingangsformel - Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin (FeinOAusbV k.a.Abk.)

V. v. 22.07.2002 BGBl. I S. 2748; zuletzt geändert durch § 18 V. v. 12.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 95
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-299 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), der durch Artikel 135 Nr. 3 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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