Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
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1 | Betreiben von Produktions- anlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | |
1.1 | Planen und Vorbereiten von Produktionsaufträgen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) | a) Informationen über technische und technologische Bedingun- gen sowie über Vorgaben der Produktionsplanung, insbeson- dere Stückzahlvorgaben, beschaffen b) auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständig- keit prüfen, Aktualität von Prozessvorschriften kontrollieren c) die Bereitstellung benötigter Werkzeuge, Prüfeinrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsstoffe sichern d) Werkzeuge, Prüfeinrichtungen und Vorrichtungen auf Einsatzfä- higkeit prüfen e) Produktionsanlagen entsprechend den Prozessvorschriften ein- stellen, Prozessparameter abrufen, eingeben und sichern, Pro- duktionsfähigkeit herstellen |
1.2 | Durchführen von Produktions- aufträgen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | a) Werkstoffe und Bauteile abrufen, bereitstellen und hinsichtlich Qualität beurteilen b) Produktionsanlagen beschicken und bedienen, Stückzahlvor- gaben sicherstellen c) Qualität der Produkte überwachen d) Produkte gegen Beschädigungen schützen, transportieren und lagern e) überzählige und fehlerhafte Produkte sowie Reststoffe entspre- chend den betrieblichen Vorgaben leiten f) Störungen im Prozess erkennen, Maßnahmen zur Fehlervermei- dung einleiten, Anlagenverfügbarkeit sicherstellen |
1.3 | Abschließen von Produktions- aufträgen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3) | a) Produkte übergeben, Abnahmeprotokolle und Prüfprotokolle er- stellen b) Leistungen und Aufwendungen dokumentieren c) IT-Systeme zur Auftragsverfolgung nutzen |
2 | Einrichten und Warten von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | |
2.1 | Umrüsten und Wiederinbetrieb- nehmen von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | a) Anlagenteile sowie Bearbeitungsprogramme an geänderte Pro- zessabläufe und unterschiedliche Produkte anpassen b) Funktionsprüfungen durchführen c) Änderungen und Prüfungen der Produktionsanlagen dokumen- tieren |
2.2 | Beurteilen der Sicherheit von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | a) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit prüfen b) Arbeitsmittel einschließlich elektrischer Betriebsmittel und Anlagen prüfen c) wiederkehrende Prüfungen nach Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischen Vorgaben durchfüh- ren, Prüfprotokolle anfertigen |
2.3 | Prüfen und Inspizieren von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | a) Produktionsanlagen nach Vorgaben inspizieren b) Bauteile und Signale an Schnittstellen prüfen, Test- und Diag- nosesoftware einsetzen c) Störungen feststellen und beschreiben, Fehlersuche durchfüh- ren d) vorbeugende Wartung unter Berücksichtigung spezifischer Pro- duktionsbedingungen durchführen |
3 | Konfigurieren von Produktions- anlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | |
3.1 | Ermitteln, Testen und Einstellen von Prozessparametern (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) | a) Produkte im Hinblick auf Produktionsprozesse analysieren b) Produktionsverfahren, Prozessschritte, Produktionsanlagen, Werkzeuge, Spannmittel, Vorrichtungen, Arbeitsstoffe und Fer- tigungsparameter auswählen c) Testreihen fahren, Prozessparameter anpassen, Ergebnisse do- kumentieren sowie zur Erstellung und Optimierung von Pro- zessvorschriften nutzen d) Prüfverfahren und -mittel auswählen, Messungen und Prüfun- gen planen, Anweisungen zur Probennahme sowie Prüfpläne erstellen |
3.2 | Strukturieren und Programmieren von technischen Abläufen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) | a) technische Abläufe analysieren, strukturieren und darstellen b) Steuerungsprogramme erstellen sowie eingeben, testen, ändern und optimieren c) Muster und Prototypen testen |
4 | Anfahren von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | |
4.1 | Aufstellen von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | a) Aufstellung von Produktionsanlagen unterstützen, vorgegebene Aufstellungsbedingungen sicherstellen b) technische Prüfungen veranlassen |
4.2 | Einrichten der Eingangs- und Ausgangslogistik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | a) Transport- und Lagersysteme einrichten b) Handhabungs- und Materialflusssysteme einrichten c) Materialfluss organisieren, Materialien, Bauteile und erstellte Produkte nach logistischen und Qualitätskriterien lagern d) Arbeitsstoffe für den Produktionsprozess kennzeichnen, nach logistischen, Haltbarkeits-, Sicherheits-, Qualitäts- und Umwelt- kriterien den Vorschriften entsprechend lagern, bereitstellen und auf Einsatzfähigkeit prüfen |
4.3 | Erproben von Produktionsabläufen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) | a) Produktionsverfahren und Prozessschritte, logistische Abläufe sowie Werkzeuge, Spannmittel, Vorrichtungen, Arbeitsstoffe und Fertigungsparameter erproben b) Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren, pro- zessbegleitende Maßnahmen der Qualitätssicherung durchfüh- ren c) Prozessabläufe durch Nutzung von Eingriffsmöglichkeiten in die Prozesskette sichern d) Probebetrieb unter Nenn- und Grenzbedingungen sowie Dauer- tests durchführen e) Prozessvorschriften an die Ergebnisse der Erprobung anpassen |
4.4 | Übergeben oder Übernehmen von Produktionsanlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) | a) in Pflichtenheften vereinbarte Referenzprozesse fahren b) Fehler und Mängel dokumentieren und Maßnahmen zur Besei- tigung ergreifen c) Arbeits- und Wartungsanweisungen erstellen d) Übernahmen dokumentieren |
5 | Gestalten und Sichern von Produktionsprozessen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) | |
5.1 | Analysieren von Produktions- prozessen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) | a) Prüfergebnisse analysieren und mit Werkzeugen der statisti- schen Qualitätskontrolle auswerten b) Produktrückläufe analysieren c) Produktionsprozesse anhand von Kennziffern vergleichen und beurteilen d) Bestände, Liege- und Transportzeiten, Rüstzeiten sowie unge- richtete Abläufe in Produktionslinien erfassen und analysieren e) interne und externe Leistungserbringung unter terminlichen und kalkulatorischen Gesichtspunkten vergleichen f) Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Produktionsanlagen fest- stellen, Ausfälle und Störungen von Produktionseinrichtungen analysieren g) Ergebnisse von Analysen dokumentieren, Ergebnisse unter Be- rücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozesse und Bereiche bewerten |
5.2 | Simulieren von Produktions- prozessen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) | a) Produktionsprozesse hinsichtlich der Ablauffolge, Vollständig- keit und Qualität überprüfen b) technische Abläufe modellhaft nachbilden oder rechnergestützt simulieren sowie Abläufe erproben, optimieren und dokumentie- ren c) Verhalten von Werkstoffen unter Prozessbeanspruchungen überprüfen und erproben |
5.3 | Optimieren von Produktions- prozessen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3) | a) anhand von Qualitätskennzahlen und Prüfergebnissen auf Pro- zessfehler und auf zu verändernde Prozessabläufe und Pro- zessparameter schließen b) Versuche zur Optimierung vorbereiten, durchführen, dokumen- tieren und auswerten c) Vorschläge zur Verbesserung der IT-Unterstützung bereichs- übergreifender Prozesse erarbeiten d) Verbesserungsmaßnahmen mit Produkt- und Prozessentwick- lern, mit Produktionsmittelzulieferern und dem Produktionsteam besprechen und umsetzen e) Bedienpersonal über Prozessänderungen unterrichten und ein- weisen f) bei der Erstellung von Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Produktionsanlagen mitwirken |
5.4 | Organisieren von Logistikprozessen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.4) | a) technische Funktionen der Logistikkette für erforderliche Werk- stoffe, Arbeitsstoffe, Werkzeuge und Spannmittel sicherstellen b) Daten der Bewegungs- und Lagerungsvorgänge erfassen, ver- arbeiten und ausgeben c) Logistik der Entsorgung der Reststoffe und für das Recycling sicherstellen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) | |
1.1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen |
1.2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäf- tigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfas- sungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbil- denden Betriebes beschreiben |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif- ten anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß- nahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen- den Entsorgung zuführen |
2 | Information, Kommunikation und Organisation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) | |
2.1 | Betriebliche Kommunikation und Teamarbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1) | a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbü- cher, Fachberichte und Firmenunterlagen, in deutscher und englischer Sprache recherchieren, Datenbankabfragen durch- führen, Informationen auswerten b) Informationen bewerten, Sachverhalte darstellen, Grafiken er- stellen c) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchfüh- ren d) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen e) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusam- menstellen und ergänzen f) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situati- onsgerecht und zielorientiert führen g) Aufgaben im Team planen und abstimmen, Entscheidungen im Team erarbeiten, Konflikte im Team lösen, kulturelle Identitäten berücksichtigen h) Teambesprechungen organisieren und moderieren, Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten visualisieren und präsen- tieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden |
2.2 | Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2) | a) Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungs- pläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache anwenden b) Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden c) technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten und anwenden d) technische Skizzen und Zeichnungen erstellen e) Datensätze handhaben und anpassen f) Daten IT-gestützt auswerten und visualisieren |
2.3 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.3) | a) Kommunikation mit vor- und nachgelagerten Bereichen und ex- ternen Partnern sicherstellen b) Übergabeprozesse abstimmen c) Reklamationen annehmen |
2.4 | Planen der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.4) | a) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit von Auf- trägen prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstim- men b) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des betrieblichen Ge- samtzusammenhangs planen, Arbeitsschritte festlegen und er- forderliche Abwicklungszeiten einschätzen c) erforderliche Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, auswählen und bereitstellen d) Ist-Zustand ermitteln und analysieren, Ursachen-Wirkungszu- sammenhänge ermitteln, e) Lösungsvarianten entwickeln und bewerten, Lösungen erpro- ben und optimieren f) Lösung implementieren und organisatorisch absichern |
2.5 | Projektmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.5) | a) Produktionsaufgaben analysieren b) Abläufe strukturieren und Arbeitspläne erstellen c) Arbeitspakete unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben definieren d) Netzpläne lesen und erstellen, Meilensteine festlegen, Prioritä- ten setzen e) IT-Systeme zum Projektmanagement anwenden |
3 | Produktionsmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) | |
3.1 | Qualitäts-, Umwelt- und Sicher- heitsmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1) | a) betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden b) betriebliches Umweltmanagementsystem anwenden c) Arbeitssicherheitsvorschriften und ergonomische Vorgaben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen beachten d) bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erarbeiten |
3.2 | IT-Systeme und Vernetzung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2) | a) Standard-, Hilfs- und Testprogramme installieren, konfigurieren und nutzen b) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivie- ren, Vorschriften zum Datenschutz anwenden c) bei der Einbindung von Produktionsanlagen in IT-Netzwerke mitwirken |
3.3 | Produkt- und Prozessdaten- management (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3) | a) datenbankgestützte Produktdaten zur Prozessoptimierung nut- zen b) Konfigurationsmanagement und Änderungsmanagement nut- zen und pflegen, Kundenapplikationen berücksichtigen c) Produkt- und Prozessdaten nutzen und pflegen d) technische Dokumentationen abrufen und einstellen |
4 | Produktionstechnologien und -prozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) | a) Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität der Teilebeschaffenheit, insbesondere Werkstoffeigenschaften, Maß-, Form- und Oberflächengenauigkeit, sowie hinsichtlich der Flexibilität, Mengenausbringung, Kosten und Ressourcen- schonung beurteilen b) Werkstoffverhalten beurteilen, insbesondere bezüglich der Pro- duktionsverfahren und der geforderten Qualität c) Produktionsmaschinen beurteilen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Antrieb, Kinematik und Steuerung sowie hin- sichtlich Flexibilität, Mengenausbringung und Kosten d) Roboter oder andere Handhabungssysteme beurteilen, insbe- sondere hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Aufbau, Kinematik und Steuerung e) Werkzeuge beurteilen, insbesondere hinsichtlich Werkstoff, Geometrie, Komposition, Standzeiten, Kühlung und Schmie- rung sowie Kosten f) Spannmittel beurteilen, insbesondere hinsichtlich Werkstoff- eigenschaften und Form der Werkstücke, Belastung durch die Bearbeitung sowie Flexibilität des Einsatzes g) Montageverfahren beurteilen, insbesondere hinsichtlich Anzahl der zu fügenden Teile, Mengen, Kosten, Flexibilität und Qualität h) Werkstoffe hinsichtlich ihrer Handhabbarkeit beurteilen, insbe- sondere Lagerfähigkeit, Oberflächenschutz und Korrosion |
5 | Arbeitsorganisation und Produktionssysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) | a) Produktionsorganisationstypen, insbesondere Werkstatt- und Fließfertigung, Lager- und Auftragsproduktion, identifizieren b) Produktionstypen, insbesondere Einzel-, Serien- und Massen- produktion, identifizieren c) zentrale und dezentrale sowie vorbeugende und ereignisgesteu- erte Instandhaltung in Produktionsanlagen unterscheiden d) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsdefizite nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden e) Arbeitsorganisationsformen, insbesondere Einzelarbeit und Gruppenarbeit, prozessorientierte und funktionsorientierte Or- ganisationen, Projektorganisation, unterscheiden und zuordnen f) Methoden und Verfahren der Programmplanung, Produktions- planung, Materialsteuerung und Fertigungssteuerung anwenden |