§ 10 - Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)

V. v. 18.06.2008 BGBl. I S. 1087 (Nr. 26); zuletzt geändert durch § 14 V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 239
Geltung ab 01.10.2008; FNA: 7110-3-178 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 1. Oktober 2008 RaumausstattHwV

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Raumausstatter-Handwerk vom 9. April 1975 (BGBl. I S. 909) außer Kraft.



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