Artikel 13 - Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG)

G. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4637; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5/10 Sozialgesetzbuch
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Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 7 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 7. November 2002 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 3 bis 8, Artikel 2 und 3a, Artikel 4 bis 6, Artikel 7a Nr. 2 und Artikel 8, 9 und 11 treten am 1. Januar 2003 in Kraft.

(4) Artikel 10 tritt am Tag nach der Verkündung*) des Gesetzes in Kraft, wenn dieses Gesetz nach dem 31. Dezember 2002 verkündet wird.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2002.



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