Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung (MeßEinhGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Aufhebung des Zeitgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 12. Juli 2008 ZeitG

Das Zeitgesetz vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), geändert durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322), wird aufgehoben.



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