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Anlage 7b - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)

V. v. 25.04.1994 BGBl. I S. 922; aufgehoben durch § 101 V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4467
Geltung ab 07.05.1994; FNA: 2124-18-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 7b (zu § 25a Absatz 8) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung



Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2016 I S. 923)




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Frühere Fassungen von Anlage 7b MTA-APrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.04.2016Artikel 22 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
vom 18.04.2016 BGBl. I S. 886

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7b MTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7b MTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25a MTA-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 23.04.2016)
... die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7b erteilt. (9) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 22 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... werden. Über die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7b erteilt. (9) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich gemäß ... ersetzt. 5. Nach Anlage 7 werden die folgenden Anlagen 7a und 7b eingefügt: „Anlage 7a (zu § 25a Absatz 2) Bescheinigung über die ... über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2016 I S. 922)] Anlage 7b (zu § 25a Absatz 8) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung  ...