Die Anlage zu §
1 der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom
26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch die Verordnung vom
22. Januar 2008 (BGBl. I S. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im 2. Abschnitt Teil A wird nach der Angabe Fahrerlaubnis-Verordnung" das Komma und die Angabe Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.
- 2.
- In der Gebührennummer 213 wird nach dem Wort Fahrerlaubnis-Verordnung" die Angabe oder Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.
- 3.
- In der Gebührennummer 254 wird nach dem Wort Fahrerlaubnis-Verordnung" die Angabe oder der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen und folgender Satz angefügt:
Die Gebühr umfasst auch die im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Anordnungen entstehenden Kosten."
- 4.
- In der Gebührennummer 255 wird nach dem Wort Fahrzeug-Zulassungsverordnung" die Angabe oder der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" gestrichen.
Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.03.2009 BGBl. I S. 734