Die
Feuerzeugverordnung vom
3. April 2007 (BGBl. I S. 486) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 wird das Wort erstmalige" gestrichen.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort erstmalige" gestrichen.
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort erstmals" gestrichen.
- c)
- In Absatz 2 wird das Wort erstmalige" gestrichen.
- 3.
- In § 5 Abs. 1 wird das Wort erstmals" gestrichen.