Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.01.2018 aufgehoben
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III. - Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BABefugÜAo k.a.Abk.)

A. v. 22.07.2008 BGBl. I S. 1405 (Nr. 31); aufgehoben durch III. A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127
Geltung ab 30.07.2008; FNA: 860-3-31 Sozialgesetzbuch
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III. Schlussvorschriften


III. ändert mWv. 30. Juli 2008 BAVorstBeamtRuaAnO BAZustAnO

Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Gleichzeitig werden die Anordnung des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts vom 13. November 1998 (BGBl. 1999 I S. 942), geändert durch die Anordnung vom 8. November 2001 (BGBl. I S. 3787), die Anordnung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des allgemeinen Beamtenrechts und der beamtenrechtlichen Versorgung sowie der Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer vom 21. Mai 1999 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit (ANBA) 2001 S. 435), geändert durch die Anordnung vom 31. Juli 2001 (ANBA 2001 S. 955) und die Anordnung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 614) aufgehoben.



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