Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
| |
Eingangsformel
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 1)

Eingangsformel



Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Die vom 1. August 2007 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gleichstellungen für die auf Grund

1.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843),

2.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694), und

3.
der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694)

bis zum Ablauf des 31. Juli 2007 erteilten Zeugnisse gelten fort. Die Gleichstellung gilt auch für Zeugnisse, die vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 14. Januar 2013 erteilt worden sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2007 IserlohnV mWv. 1. August 2017 IserlohnV

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694) außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Anlage (zu § 1)


Anlage hat 1 frühere Fassung

Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses des
Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn,
Staatliche Berufsfachschule für
Fertigungstechnik und Elektrotechnik
Ausbildungsberuf,
für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/
Industriemechanikerin
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/
Werkzeugmechanikerin
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Elektroniker für Betriebstechnik/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Elektroniker für Geräte und Systeme/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin Mechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als Informations- und
Telekommunikationssystem-Elektroniker/
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/Informations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed