Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Wehrsoldgesetzes (WSGNeufB k.a.Abk.)

B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718 (Nr. 38); Geltung ab 01.01.2008
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2008 WSG Anlage 2

Auf Grund des Artikels 2 des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes vom 20. Mai 2008 (BGBl. I S. 849) wird nachstehend der Wortlaut des Wehrsoldgesetzes in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1510),

2.
den am 18. Dezember 2007 in Kraft getretenen § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861),

3.
den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

(gesamter Text inkl. historischer Fassungen siehe Wehrsoldgesetz - WSG)



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