Eingangsformel - Erste Verordnung zur Anpassung des Tierzuchtgesetzes an geändertes Gemeinschaftsrecht (TierZGEUAnpV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.2008 BGBl. I S. 1749 (Nr. 38); Geltung ab 30.08.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Abs. 3 des Tierzuchtgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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