Änderung § 42a WoGG vom 01.11.2015

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§ 42a WoGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2015 geltenden Fassung
§ 42a WoGG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 42a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 42a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes


vorherige Änderung

 


In Fällen des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes sind § 14 Absatz 2 Nummer 23 und § 20 Absatz 1 dieses Gesetzes in der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Fassung anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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