Zitierungen von Anlage 1 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 WoGG Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente (vom 01.01.2023)
... und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1 . (2) Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich ...
§ 38 WoGG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... Änderung nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Anlagen 1 bis 3 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die ...
§ 43 WoGG Fortschreibung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... Nummer 4) fortgeschrieben: 1. die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex ... Fortschreibung. (4) Die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht ... und ergeben die fortgeschriebenen Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ). (5) Die Werte für „b" (Anlage 2) werden am 1. Januar 2025 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 102
§ 23 WoGV Fortschreibung der Höchstbeträge für Miete und Belastung und Neufassung der Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (vom 01.01.2022)
... Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 2,788 Prozent erhöht. ... abgerundet sowie ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufgerundet. (2) Anlage 1 des Wohngeldgesetzes wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1. WoGFV)
V. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1369
Artikel 1 1. WoGFV Änderung der Wohngeldverordnung
... 23 Fortschreibung der Höchstbeträge für Miete und Belastung und Neufassung der Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes § 24 Fortschreibung der Werte für ... 23 Fortschreibung der Höchstbeträge für Miete und Belastung und Neufassung der Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (1) Die monatlichen Höchstbeträge ... (1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 2,788 Prozent erhöht. ... sowie ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufgerundet. (2) Anlage 1 des Wohngeldgesetzes wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)  ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 17 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Änderung nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Anlagen 1 bis 3 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die Höchstbeträge ...

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
G. v. 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
Artikel 1 WoGCO2BeprEntlG Änderung des Wohngeldgesetzes
... „-1,400E-1" ersetzt. 8. In Anlage 3 wird in Nummer 2 die Angabe „( Anlage 1 )" durch die Angabe „(Anlage 2)" ersetzt.  ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes
... 44 Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes". c) Der Angabe der Anlage 1 wird folgende Angabe vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)". ... c) Der Angabe der Anlage 1 wird folgende Angabe vorangestellt: „ Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)". d) Die bisherige Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird wie ... „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)". d) Die bisherige Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Werte für ... Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1 ." b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:  ... § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „ Anlage 1 " durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ... angefügt: „4. die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) und die Werte für „b" und „c" (Anlage 2) nach einer gesetzlichen ... zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Höchstbeträge in Anlage 1 und Werte in Anlage 2 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die ... 4) fortgeschrieben: 1. die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex ... der Fortschreibung. (4) Die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) werden am 1. Januar 2022 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht ... und ergeben die fortgeschriebenen Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ). (5) Die Werte für „b" (Anlage 2) werden am 1. Januar 2022 und dann ... entscheiden. Bei der Entscheidung sind die Höchstbeträge für Miete und Belastung ( Anlage 1 ) und die Werte für „b" und „c" (Anlage 2) in der ab dem Inkrafttreten ... anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 17. Der Anlage 1 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)  ... 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 17. Der Anlage 1 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)  ... 17. Der Anlage 1 wird folgende Anlage 1 vorangestellt: „ Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) Anzahl der zu ... VII 153". 18. Die bisherige Anlage 1 wird Anlage 2 und wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) ...


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