Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches (WoGG-NG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 WoFG § 21, § 48

Das Wohnraumförderungsgesetz vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), wird wie folgt geändert:

1.
§ 21 Abs. 2 Nr. 3.1 wird wie folgt gefasst:

„3.1 der nach § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag (Sparer-Pauschbetrag), soweit die Kapitalerträge 100 Euro übersteigen,".

2.
In § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e werden nach der Angabe „§ 88e Abs. 2" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und die Angabe „und 5 Satz 2 Nr. 1" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 WoGG-NG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG-NG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 8 ELENAVG Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
... vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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