Eingangsformel - Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlZSchutzImpfuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.05.2008 BAnz. S. 1599; zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 V. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1904
Geltung ab 07.05.2008; FNA: 7831-1-53-4 Tierseuchenbekämpfung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 17c Abs. 3 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18 und 23, dieser in Verbindung mit § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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