Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen (MPhGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Oktober 2008 MPhG § 5, § 10

Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686), wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „die Vollendung des 16. Lebensjahres und" gestrichen.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter „die Vollendung des 17. Lebensjahres und" gestrichen.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MPhGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPhGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
G. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3158
Artikel 4 ModellKlG Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes
... Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1910) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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