Artikel 1 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (LMRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Aromenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Oktober 2008 AromV Anlage 6

Der Anlage 6 der Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2008 (BGBl. I S. 132) geändert worden ist, wird folgende Nummer 8 angefügt:

 
„8. Erzeugnisse nach Anlage 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 9 der Kakaoverordnung: nur Ethylvanillin".

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 LMRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 1 2. AromVuaÄndV Änderung der Aromenverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1911) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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