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Anlage 6 - Aromenverordnung (AromV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 02.05.2006 BGBl. I S. 1127; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 2125-40-27 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 6 (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1) Lebensmittel, denen Aromen mit Aromastoffen nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe a zugesetzt werden dürfen:



1.
Künstliche Heiß- und Kaltgetränke, Brausen

2.
Cremespeisen, Pudding, Geleespeisen, rote Grütze, süße Soßen und Suppen

3.
Speiseeis

4.
Backwaren, Teigmassen und deren Füllungen

5.
Zuckerwaren, Brausepulver

6.
Füllungen für Schokoladenwaren

7.
Kaugummi

8.
Erzeugnisse nach Anlage 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 9 der Kakaoverordnung: nur Ethylvanillin





 

Frühere Fassungen von Anlage 6 Aromenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.10.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 30.09.2008 BGBl. I S. 1911

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 Aromenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 AromV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AromV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AromV Zusatzstoffe (vom 15.02.2008)
... a aufgeführten Aromastoffe zur Herstellung von Aromen, die zur Verwendung bei den in Anlage 6 aufgeführten Lebensmitteln und ihren Zutaten bestimmt sind, 2. der in Anlage 5 Nr. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1911
Artikel 1 LMRVÄndV Änderung der Aromenverordnung
... Anlage 6 der Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), die ...