Artikel 1 - Verordnung zur Einführung einer Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung sonstiger seeverkehrsrechtlicher Vorschriften (EVSchAusrV k.a.Abk.)

V. v. 01.10.2008 BGBl. I S. 1913 (Nr. 44); Geltung ab 11.10.2008

Artikel 1 Schiffsausrüstungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 11. Oktober 2008 SchAusrV

(siehe Schiffsausrüstungsverordnung - SchAusrV)



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