Änderung § 14a StFG vom 23.07.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 14a StFG, alle Änderungen durch Artikel 10 BürgEntlG-KV am 23. Juli 2009 und Änderungshistorie des StFG

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§ 14a StFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung
§ 14a StFG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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§ 14a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 14a Anwendungsvorschrift


vorherige Änderung

 


§ 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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