§ 48 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV)

V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 32 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
Geltung ab 17.10.2008; FNA: 96-1-50 Luftverkehr
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§ 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 48 ändert mWv. 17. Oktober 2008 FlSichPersAusV

(1) Diese Verordnung tritt am 17. Oktober 2008 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1506), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. Februar 2002 (BGBl. I S. 1014), außer Kraft.



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