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Berichtigung - Berichtigung der Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes (BerWaStrGNeuf2007 k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 50 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a ist das Wort ohne" durch das Wort oder" zu ersetzen.
In § 50 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a ist das Wort ohne" durch das Wort oder" zu ersetzen.
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