§ 10 - Pflichtablieferungsverordnung (PflAV)

V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2013 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2014 BGBl. I S. 450
Geltung ab 23.10.2008; FNA: 224-21-1 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 23. Oktober 2008 PflStV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Pflichtstückverordnung vom 14. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1739), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2008.



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