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Zitierungen von § 6 SamEnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SamEnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SamEnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SamEnV Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
... gehaltenen Tiere den Anforderungen nach Anlage 1 entsprechen, 2. der Samen nach § 6 gekennzeichnet und so gelagert wird, dass Verwechselungen und Missbrauch ausgeschlossen sind, ...
§ 7 SamEnV Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
... Ejakulat folgende Angaben enthalten: 1. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet wird, 2. die Menge und, bei mehreren Samenentnahmen pro Tier an ... vollständig entsorgt wird, oder 3. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet war, sowie die Anzahl der betroffenen Samenportionen unverzüglich ... 1. das Datum der Abgabe, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der abgegebenen Samenportionen und 4. die ... 1. das Datum der Abgabe, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet ist, sowie die Anzahl der abgegebenen Samenportionen, 3. im Falle von ... 1. das Datum des Empfangs, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der empfangenen Samenportionen und 4. die ...
§ 8 SamEnV Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
... der oder dem der Samen abgegeben wurde, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 6 gekennzeichnet ist, 3. den Namen der Person, welche den Samen verwendet hat, und ...