Das
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom
7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
6 Nr. 5a sind die Angaben §
31 Abs. 1 bis 3 und 5" jeweils durch die Angabe §
31" zu ersetzen.