interne Verweise§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012) ... gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die 1. ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012) ... die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (Anwendungsfragen) ...
§ 62 EEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2012) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 56 Abs. 1 Strom oder Gas mehrfach verkauft, anderweitig überlässt an eine dritte Person ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEuroparechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die 1. ... oder des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes." 35. § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 Doppelvermarktungsverbot (1) ... 35. § 56 wird wie folgt gefasst: „§ 56 Doppelvermarktungsverbot (1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie ... die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (Anwendungsfragen) ...
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