Artikel 11 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft (LwAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155 (Nr. 50); Geltung ab 05.11.2008
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Artikel 11 Aufhebung der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt


Artikel 11 ändert mWv. 5. November 2008 TWirtAusbStEignV

Die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Tierwirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 130) wird aufgehoben.



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