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Artikel 5 - Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (8. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Weinverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 8. WeinRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. WeinRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Weinverordnung
B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827
Bekanntmachung WeinVNB
... Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 7. November 2008 (BGBl. I S. 2166) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des ...