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Artikel 6 - Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (8. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. November 2008.

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